Heute tritt das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Kraft. Damit werden Asylverfahren europaweit fairer, einheitlicher und schneller. Ab jetzt gelten für alle EU-Staaten die gleichen Regeln, wie Asylverfahren ablaufen sollen. So wird sichergestellt, dass überall nach denselben Standards entschieden wird – unabhängig davon, in welchem Land ein Antrag gestellt wird. Für uns in Deutschland bedeutet das weniger Doppelanträge und eine deutliche Entlastung von Kommunen und Behörden.
Welche Neuerungen bringt das GEAS?
EU-Außengrenzverfahren: Künftig ist es möglich, Asylverfahren noch vor Einreise bereits an den Außengrenzen der Europäischen Union durchzuführen.
Schnelle und einheitliche Verfahren: Entscheidungen sollen innerhalb weniger Tage oder Wochen fallen – nicht erst nach Monaten oder gar Jahren. Das bringt mehr Klarheit und entlastet die Verwaltung.
Verantwortung und Solidarität in Europa: Staaten an den Außengrenzen werden nicht alleingelassen. Alle EU-Staaten leisten ihren Beitrag.
Wir sind die Kraft, die Ordnung schafft in der Migrationspolitik.